Teilverkauf
Besser als heftiger Streit mit Partnern oder Miterben
Das Auflösen von gemeinschaftlichem Immobilieneigentum kann stressfrei ablaufen.
Jede Partnerschaft beginnt mit hehren Zielen und großartigen Versprechen. Und nicht selten halten diese auch – ob es eine Erbengemeinschaft ist oder eine Projekt- oder sonstige Partnerschaft. In einigen Fällen aber droht Streit. Es wird endlos diskutiert und verhandelt, doch eine Lösung scheint nicht in Sicht zu sein. Denn gerade, wenn eine Immobilie im Spiel ist, lässt sich die begonnene Gemeinschaft nicht so einfach auflösen. Häufig kommen dann Juristen ins
Spiel, und es wird unnötig teuer.
Ausstieg ist möglich
Viel sinnvoller ist es, wenn Sie Ihren Anteil am (Streit-)Objekt mit Hilfe eines externen Beraters stressfrei veräußern. Grundsätzlich gilt: Ein Verkauf Ihres Eigentumsanteils ist meistens möglich, egal, ob es sich um einen Teil einer Erbengemeinschaft oder einer Partnerschaft handelt. Ein Immobilienexperte mit Marktkenntnissen und Erfahrung in diesem sensiblen Bereich wird eine solide Bewertung vornehmen, dann eine nachhaltige Strategie für einen erfolgreichen Verkauf entwickeln. Anschließend können Sie Ihren Anteil an einen Erwerber veräußern. Übrigens: Falls in Ihrer Gemeinschaft, wie es häufig der Fall ist, ein gegenseitiges Vorkaufsrecht vereinbart ist, können Sie Ihren Anteil an einen Dritten per Notarvertrag veräußern, ohne gegen die Vorkaufsvereinbarung zu verstoßen. Der Notar ist verspflichtet, den Vorkaufsberechtigten Miteigentümer oder Miterben über den Verkauf zu informieren. Die Vorkaufsberechtigten haben dann in der Regel zwei Monate Zeit zu entscheiden, ob sie – zu Ihren Konditionen – in diesen Vertrag einsteigen möchten.
Verhandeln oder handeln
Wichtig: Jeder Eigentümer eines Anteils kann diesen Besitz veräußern. Dazu muss manchmal verhandelt werden, manchmal muss man handeln. Ein guter Immobilienberater steht Miteigentümern dabei zur Seite.
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Immobilien-Gemeinschaftseigentums
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Thimo Höpfner – Gründer und Geschäftsführer
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