Vertragsregelungen
Wir verstehen gut, dass der Weg vom Immobilien-Eigentum in ein Mietverhältnis auf den ersten Blick etwas ungewohnt ist. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass Sie in Ihrem vertrauten Zuhause bleiben. Was ist, wenn der neue Besitzer Eigenbedarf anmeldet? Wie sieht es mit kräftigen Mieterhöhungen aus? Kann ich wirklich bleiben, solange ich möchte? Und was ist, falls ich ausziehen will? Diese und andere Fragen sind berechtigt – und werden rechtssicher im Miet- und Kaufvertrag festgehalten. So gehen Sie – ebenso wie der neue Eigentümer – auf Nummer sicher und wissen ganz genau, woran Sie sind.

Rechtssicher, ohne Risiko und diskret
Was Sie wissen müssen: Alle möglichen Streit- oder Diskussionspunkte besprechen wir vor dem Notartermin. So können alle Ihnen wichtigen Aspekte in die Verträge aufgenommen werden.
Aus jahrelanger Erfahrung wissen wir, wo die berüchtigten „Knackpunkte“ auftreten können. Daher achten wir sehr darauf, beiden Beteiligten – Ihnen als Verkäufer und Mieter einerseits sowie dem Erwerber andererseits – möglichst hohe Rechtssicherheit und nicht zuletzt ein gutes und entspanntes Gefühl zu vermitteln. Für uns ist es entscheidend, dass Sie nachhaltig zufrieden sind.
Rechtssicher
Grundsätzlich können die unterschiedlichsten Regeln im Kauf- oder Mietvertrag festgeschrieben werden. Nicht alle haben im Streitfall Bestand. Wir arbeiten daher mit verschiedenen Juristen zusammen und haben zudem eine umfassende Erfahrung darin, solche Regelwerke zu erarbeiten und inhaltlich zu beurteilen. Aus unserem beruflichen Alltag wissen wir, dass eine der größten Sorgen von Verkäufern darin besteht, dass sie sich fragen, ob sie wirklich in ihren vertrauten vier Wänden wohnen bleiben können. Darauf möchte ich Ihnen ganz klar sagen: Es gibt für alles eine rechtssichere Lösung. Sie legen die Verkaufsmodalitäten fest. Dabei gilt die Bedingung: Alle Vereinbarungen und Wünsche müssen rechts- und marktfähig sein.
Kein Risiko
Wenn es an den Verkauf geht, stellen sich die Alteigentümer vor allem eine Frage: Wie hoch soll und kann der Verkaufspreis sein? Auch hier stehen wir Ihnen zur Seite. Das beginnt beim Bewerten Ihrer Immobilie und reicht bis zu einer Kalkulation, bei der der erzielbare Preis und die voraussichtliche Miete einander gegenübergestellt werden. Im Gespräch mit Ihnen loten wir Ihre Vorstellungen aus und erarbeiten daraus einen ausgewogenen, fairen und realistischen Vertragsvorschlag.
Diskret
Manchem ist es unangenehm, wenn Fremde zur Besichtigung der eigenen Wohnung oder des eigenen Hauses kommen. Auch sollen die Nachbarn nicht unbedingt sofort merken, dass man Verkaufspläne hegt. Das gilt umso mehr, wenn der Verkauf des Objekts aus einer finanziell angespannten Situation oder sich gerade verändernden Lebenssituation erfolgt. Wir sorgen dafür, dass alle Gespräche und auf Wunsch auch die vertrieblichen Aktivitäten diskret und vertraulich ablaufen. Dabei helfen uns unsere Kontakte und unser Know-how.

Sie wünschen sich weitere Informationen zu diesem Thema?
Johanna Grossmann, Immobilienkauffrau| T: 0431 – 530 300 – 0